Knochendichtemessung
Methode
Die Osteoporose (aus dem Griechischen von „Knochen“ und „Tuffstein“) wird auch als Knochenschwund bezeichnet und ist eine häufige Erkrankung des Knochens im Alter, die ihn für Brüche anfälliger macht.
In 95% der Fälle handelt es sich um eine primäre Osteoporose, d.h. um diejenige Osteoporose, die im Gegensatz zur sekundären Osteoporose nicht als Folge einer anderen Erkrankung auftritt. 80 Prozent aller Osteoporosen betreffen postmenopausale Frauen. Die sekundären Osteoporosen (5%) sind selten, wobei hier Erkrankungen, die eine langfristige Behandlung mit Cortison (Glukocorticoide) erfordern, im Vordergrund stehen.
Die Knochendichtemessung mittels der DXA Methode (dual-energy-x-ray-absorptiometrie) ist in der Osteoporose-Diagnostik der Goldstandard und ermöglicht eine Messung der Knochendichte gemäß der Leitlinie des Dachverbandes Osteologie (DVO). Diese sieht Messungen in der Lendenwirbelsäule und an den Hüftköpfen vor.
Die Messungen werden mit einem Gerät der neuen Generation der Firma General Electric (GE Lunar Prodigy) durchgeführt. Die Strahlenexposition ist zu vernachlässigen (76 KV, ca. 4 mAs) und entspricht ca. der natürlichen Strahlenexposition eines Tages.
Die Untersuchung beinhaltet neben der Diagnostik der Knochendichte einen individuellen Befund einschließlich moderner Grafik und eine ausführliche Bewertung.
Ob die DXA-Knochendichtemessung bei Ihnen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden kann, besprechen Sie bitte mit unserem Anmeldeteam.
Einsatzbereiche
Knochenskelett
Behandlungsablauf
Eine Knochendichtemessung dauert bei der so genannten Drei - Punkt - Messung (Lendenwirbelsäule, beide Hüftköpfe mit Schenkelhals) ca. 15 Minuten. Während dieser Zeit liegen Sie bequem auf einer Umtersuchungsliege.
Kontrastmittel
Die Gabe eines Kontrastmittels ist nicht notwendig.
Kontraindikation
Die Untersuchung darf nicht durchgeführt werden, wenn
- eine Schwangerschaft besteht
- dieselbe Untersuchung unmittelbar zuvor in ausreichender Qualität bereits durchgeführt wurde (z.B. in einer anderen Praxis)
- die nach der Röntgenverordnung vorgeschriebene rechtfertigende Indikation fehlt, d.h. die Untersuchung die gestellten Fragen des überweisenden Arztes nicht zu beantworten kann.